Wir stellen uns vor …
Aufgaben der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Unsere Stiftung wurde 1994 mit dem Auftrag gegründet, die anvertrauten Denkmale zu pflegen, wiederherzustellen und Besuchern zugänglich zu machen. Grundlage für die Auswahl der zur Stiftung gehörenden Denkmale war ihre Bedeutung für die Landesgeschichte und der dynastische Bezug zu den ehemals regierenden Fürstenhäusern und ihren Residenzen. Derzeit betreuen wir 31 der kulturhistorisch bedeutendsten Thüringer Schlösser, Burgen, Park- und Klosteranlagen.
Wir erstellen für die Bauten und Gärten die Konzeptionen zur nutzungsmäßigen und denkmalpflegerischen Entwicklung. Wir sind für die Erhaltung, Restaurierung und Sanierung der historischen Ensembles zuständig. Eine weitere Kernaufgabe besteht in der inhaltlichen und touristischen Vermittlung der anspruchsvollen Anlagen. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Museumspartnern vor Ort zusammen. Ein erheblicher Teil der Museen in unseren Häusern sind in der überkommenen rechtlichen Trägerschaft verblieben und mit unserer Stiftung über die Liegenschaften verbunden. Für Veranstaltungen vermieten wir auch Räumlichkeiten und Freiflächen in unseren Schlössern und Gärten.
Sitz unserer Verwaltung ist Schloss Heidecksburg in Rudolstadt. Daneben existiert eine Reihe örtlicher Schloss- und Parkverwaltungen.
Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten
Schloss Heidecksburg
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 70
F: 0 36 72 – 44 71 19
E-Mail: stiftung (at) thueringerschloesser.de
Stiftungsverwaltung
Dr. Doris Fischer
Direktorin
Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 70
F: 0 36 72 – 44 71 19
stiftung (at) thueringerschloesser.de
Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung
Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 26
F: 0 36 72 – 44 71 19
pressestelle (at) thueringerschloesser.de
Zentral- und Liegenschaftsverwaltung
Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 31
F: 0 36 72 – 44 71 39
Bauten und Gärten
Abteilungsleitung
Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 41
F: 0 36 72 – 44 71 49
Bauten und Gärten
Gartenreferat
Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 41
F: 0 36 72 – 44 71 49
Hinweisgeberschutz – Meldestelle
An die interne Meldestelle der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten können Sie sich jederzeit wenden, wenn sie Rechtsverstöße feststellen oder Hinweise über Rechtsverstöße im beruflichen Kontext haben. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße im öffentlichen Auftragswesen, Umweltschutz oder Wettbewerbsrecht. Grundlage bildet das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“.
LINK: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html?nn=55638
Die folgenden Personen sind berechtigt, Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen einzuleiten:
Ass. jur Maike Herz
Juristische Referentin
Telefon: 0 36 72 / 44 71 99
E-Mail: hinweis@thueringerschloesser.de
Datenschutz
Meldungen, die an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten per E-Mail, per Post, oder per Telefon eingehen, werden von der vorgeannten Person vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen entscheiden selbst über das Ausmaß an Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten. Eine Speicherung von Daten erfolgt nach den Grundsätzen für Meldungen §§ 8 – 11 HinSchG unter strenger Beachtung des Vertraulichkeitsgebots (§ 8). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:
Möglichkeiten für Hinweisgebende
Meldung per Post
Schriftliche Meldungen richten Sie bitte an:
Interne Meldestelle
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Schloss Heidecksburg
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
Darüber hinaus können Sie alternativ gerne eine mündliche Meldung bei den oben genannten Vertreter*innen der internen Meldestelle vornehmen.
Meldung per Telefon
Telefon: 0 36 72 / 44 71 99
Um den vertrauensvollen Umgang mit Ihrer Meldung zu gewährleisten, werden im Falle einer Unerreichbarkeit der Meldestelle angezeigte Rufnummern auf diesem Telefon nicht zurückgerufen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall erneut an uns.
Weitere Möglichkeiten
Auf Wunsch kann eine persönliche Zusammenkunft initiiert oder eine externe Meldung an die zuständigen Behörden bei Land, Bund oder EU vorgenommen werden. Bitte setzen Sie sich dazu mit den oben genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Unsere Rückmeldung
Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten Sie spätestens sieben Tage nach Erhalt des Hinweises eine Eingangsbestätigung und spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung zu den eingeleiteten Folgemaßnahmen.
Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden, § 17 HinSchG.