Im Sonderinvestitionsprogramm I der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) werden weitere Projekte auf den Weg gebracht. Die zur Begleitung des Programms eingerichtete Baukommission hat gestern sechs Vorhaben bestätigt, die die wichtigsten Fördervoraussetzungen erfüllen. Zusammen mit den Entscheidungen von Ende September 2021 stehen damit nun 17 Projekte des Programms am Anfang ihrer Umsetzung, zunächst bis zur Phase der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung.
Im Einzelnen wurden bestätigt:
– Schloss Altenstein – Abschluss der Gesamtsanierung des Schlosses einschließlich historischem Küchenbau und Schlossterrassen mit dem Ziel der Nutzbarkeit
– Schloss Sondershausen – Statisch-konstruktive Sicherung am Alten Nordflügel und am Schlossturm, Dachsanierung am Süd- und Ostflügel und barrierefreie Erschließung
– Schloss Heidecksburg Rudolstadt – Gesamtsanierung des Marstalls mit dem Ziel der Nutzbarkeit
– Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden – Dachsanierung am Südflügel mit Schlosskirchturm, Erweiterung des Museumsrundgangs
– Schloss und Park Molsdorf – Untersuchungsmaßnahmen am Schloss sowie die Sanierung von Parkpavillon und Umfeld
– Schloss Bertholdsburg Schleusingen – Sanierung der Schlossbrücke einschließlich deren Umfeld
Weitere Projekte aus der Vorschlagsliste der STSG sollen in der nächsten Sitzung der Baukommission behandelt werden. Eine Rolle wird dabei nicht zuletzt die aktuelle Entwicklung der Baupreise spielen müssen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des zugrundeliegenden Masterplans noch nicht absehbar war. Auch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Südflügel von Schloss Bertholdsburg, für die im September eine weitere Prüfung veranlasst worden war, stehen dann wieder mit auf der Tagesordnung.
Alle bestätigten Projekte durchlaufen das übliche Prozedere in klar definierten Leistungsphasen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Den Anfang machen dabei die Planerauswahlverfahren, in denen Architekten und Fachplaner bestimmt werden. Nach Abschluss der Verträge beginnen die Vorplanungen und die Entwurfsplanung einschließlich detaillierter Kostenberechnung, die in Antragsunterlagen münden. Nach deren Prüfung durch die Zuwendungsgeber könnten dann unter Berücksichtigung der prognostizierten Baukosten und der weiteren Baupreisentwicklungen die nächsten Schritte bis hin zur Umsetzung beginnen. Das eigentliche Bauen findet in der achten von neun Leistungsphasen statt.
In der Baukommission werden Empfehlungen zum Förderprogramm gegeben und notwendige Abstimmungen zwischen Fördergebern, Förderempfängerin und den am Verfahren beteiligten Behörden vorgenommen, um den Umsetzungsprozess zügig zu gestalten. Die Baukommission für das Sonderinvestitionsprogramm I setzt sich zusammen aus Vertretern der Thüringer Staatskanzlei, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Thüringer Finanzministeriums, des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie, des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr sowie der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten als Bauherrin und Förderempfängerin.
Das Sonderinvestitionsprogramm I (SIP I) hat ein Volumen von 200 Millionen Euro, die Bund und Land jeweils zur Hälfte bereitstellen. Damit kann die STSG wesentliche Sanierungsschritte für viele ihrer Liegenschaften erreichen. Die in 13 der 31 Kulturdenkmale vorgesehenen Maßnahmen hat die STSG aktuell in 26 Einzelprojekte aufgeteilt, die unabhängig voneinander vorangetrieben werden können. Für möglicherweise an die STSG noch zu übertragende Liegenschaften sind vorerst 20 Millionen des Gesamtbudgets reserviert.
Der Schloss-Anlage Friedenstein Gotha wird entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom November 2020 eine Sonderrolle innerhalb des Programms eingeräumt. 50 Millionen des Programmvolumens sollen der weiteren Sanierung der Liegenschaft zugutekommen, für die zusammen mit dem bereits seit einigen Jahren laufenden 60-Millionen-Euro-Programm insgesamt 110 Millionen Euro bereitstehen.
Bereits im September 2021 waren bestätigt worden:
– Schloss Heidecksburg Rudolstadt, Maßnahmen an Nord- und Westflügel
– Schloss Sondershausen, Fenstersanierung Westflügel
– Schloss Sondershausen, Schlossumfeld und Medienerschließung
– Schloss Sondershausen, Sanierung Jägerhaus mit Remise
– Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden, Sanierung von Stütz- und Um-fassungsmauern
– Schloss Schwarzburg, barrierefreie Erschließung im Hauptgebäude
– Dornburger Schlösser, Sanierung Renaissanceschloss und Umfeld
– Burg Weißensee, Sanierung der Turmhaube des Palasturms
– Burg Weißensee, Sanierung der Ringmauer
– Burg Ranis, Sanierung der Vorburg/Torhaus
– Sicherungsmaßnahmen an Burgruinen
gefördert durch:
aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages
sowie