Im Einzelnen wurde nun zusätzlich zu den bereits bestätigten Projekten die Arbeit an diesen Einzelprojekten bis zur Leistungsphase der Entwurfsplanung freigegeben:
– Schloss Bertholdsburg in Schleusingen: Sanierung von Innenräumen im Süd- und Westflügel für die Nutzung durch das Naturhistorische Museum und Verbesserung der Barrierefreiheit
– Wasserschloss Kapellendorf, Sanierung Prinzessinnenbau zur dringenden Substanzsicherung
– Schloss Heidecksburg, Sanierung Säulensäle im Südflügel mit Ziel der Nutzung durch das Staatsarchiv Rudolstadt und für Veranstaltungen
Weitere zunächst von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten vorgeschlagene Projekte, die noch nicht freigegeben waren, müssen zunächst zurückgestellt werden. Hintergrund dafür ist die Entwicklung der Baupreise: Die aktuellen Steigerungen führen voraussichtlich dazu, dass nicht alle ursprünglich vorgesehenen Projekte innerhalb des Budgets von insgesamt 200 Mio. Euro umgesetzt werden können.
Alle bestätigten Projekte durchlaufen nun das übliche Prozedere in klar definierten Leistungsphasen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Den Anfang machen dabei die Planerauswahlverfahren, in denen Architekten und Fachplaner bestimmt werden. Nach Abschluss der Verträge beginnen die Vorplanungen und die Entwurfsplanung einschließlich detaillierter Kostenberechnung, die in Antragsunterlagen münden. Nach deren Prüfung durch die Zuwendungsgeber – den Bund und den Freistaat Thüringen – sowie die Landes-Bauverwaltung könnten konkrete Baumaßnahmen beginnen.
Für die in früheren Sitzungen der Baukommission bestätigten Einzelprojekte hat dieser Prozess bereits begonnen. Die STSG verstärkt für die nötigen Planungs- und Bauleistungen im Rahmen des SIP I ihre personellen Kapazitäten.
Das Sonderinvestitionsprogramm berücksichtigt derzeit:
- Schloss Heidecksburg in Rudolstadt
- Schloss Sondershausen
- Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden
- Schloss Schwarzburg
- Schloss Altenstein in Bad Liebenstein
- Renaissanceschloss Dornburg
- Burg Weißensee/Runneburg in Weißensee
- Burg Ranis
- Burgruine Bad Liebenstein
- Burgruine Ehrenstein
- Schloss Molsdorf in Erfurt
Jetzt hinzugekommen:
- Wasserburg Kapellendorf
- Bertholdsburg in Schleusingen
In der Baukommission werden Empfehlungen der Zuwendungsgeber zum Förderprogramm gegeben und notwendige Abstimmungen zwischen Fördergebern, Förderempfängerin und den am Verfahren beteiligten Behörden vorgenommen, um den Umsetzungsprozess zu gestalten. Die Baukommission für das Sonderinvestitionsprogramm setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), der Thüringer Staatskanzlei, des Thüringer Finanzministeriums, des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie, des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr sowie der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) als Bauherrin und Förder-empfängerin. Vorlagen und Empfehlungen werden von der STSG ausgearbeitet.
Das Sonderinvestitionsporgramm I (SIP I) hat ein Volumen von 200 Millionen Euro, die Bund und Land jeweils zur Hälfte bereitstellen und läuft bis ca. 2027. Mit diesem Programm kann die STSG wesentliche Sanierungsschritte für viele ihrer Liegenschaften erreichen. Die vorgesehenen Maßnahmen hat die STSG in Einzelprojekte aufgeteilt, die unabhängig voneinander vorangetrieben werden können. Eine Sonderrolle innerhalb des Programms spielt Schloss Friedenstein in Gotha – 50 Millionen Euro kommen der Anlage zugute, für die zusammen mit dem bereits seit einigen Jahren laufenden 60-Millionen-Euro-Programm ins-gesamt 110 Millionen Euro bereitstehen.
gefördert durch
aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages
sowie